HOHE QUA­LI­TÄTS­STAN­DARDS

Höchste Qualität und beste Materialien
Qualitätsstandard | Dunkler
Seit Gründung des Unternehmens im Jahre 1885 werden Zuverlässigkeit und höchste Qualitätsansprüche bei der Patritz Dunkler Stempel- und Schilderfabrik GmbH groß geschrieben. Die Erfolgsgeschichte begann als k. u. k. Hoflieferant für Kanzleirequisiten an Ämter und Behörden der Monarchie und führte zu einem im In- und Ausland bekannten und gefragten Produktions- und Dienstleistungsbetrieb für SchilderStempelBuchstabenDigitaldruck und LED-Lichtwerbung mit mehr als 50 MitarbeiternInnen.

Dies zeigen auch zahlreiche Auszeichnungen:

QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM ISO 9000

1999 führte die Patritz Dunkler Stempel- und Schilderfabrik GmbH das Qualitätsmanagement-System ISO 9000 ein.

Diese international anerkannte Norm definiert Grundlagen und Begriffe zu Qualitätsmanagementsystemen. „Damit haben wir die Auftrags- und Produktionsprozesse verbessert, was zur Qualitätssteigerung und höherer Produktivität führte. Das war neben der Umstellung auf computergesteuerte Produktionsmaschinen ein wichtiger Meilenstein für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Unternehmens“, erklärt Günther Dunkler.

KLIMASCHUTZ-PREIS DER REPUBLIK ÖSTERREICH

2011 wurde das Unternehmen Patritz Dunkler Stempel- und Schilderfabrik GmbH mit dem Klimaschutz-Preis der Republik Österreich im Rahmen des klima:aktiv Programmes „energieeffiziente Betriebe“ ausgezeichnet. Klima:aktiv ist die im Jahr 2004 gestartete Initiative des Umweltministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie.

Ziel ist die rasche und breite Markteinführung klimafreundlicher Technologien und Dienstleistungen. Das klima:aktiv Programm „energieeffiziente Betriebe“ unterstützt Industrie- und Gewerbebetriebe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

VERLEIHUNG DES STEIRISCHEN LANDESWAPPENS

Am 20. März 2015 wurde der Firma Patritz Dunkler Stempel und Schilderfabrik GmbH, von der Steiermärkischen Landesregierung das Recht verliehen, im geschäftlichen Verkehr das Steirische Landeswappen führen zu dürfen.

Das Recht zur Führung des Landeswappens kann nach dem Steirischen Landeswappengesetz § 1 (4) physischen und juristischen Personen von der Landesregierung als Auszeichnung bewilligt werden, wenn diese besondere im Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht haben und mit solchen Leistungen weiterhin zu rechnen ist.

„Dass uns diese besondere Auszeichnung für die Leistungen und den Wirkungsgrad der Firma Dunkler in der vierten Generation zum 130-jährigen Jubiläum verliehen wurde, hat mich besonders gefreut“, erklärt Günther Dunkler.

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